Durch die Klärschlammverordnung (AbfKlärV) wird die Phosphor(P)-Rückgewinnung aus Klärschlämmen bzw. Klärschlammaschen für Klärwerke mit einer genehmigten Ausbaugröße ab 100.000 Einwohnerwerten (EW) ab dem Kalenderjahr 2029 gesetzlich vorgeschrieben. Dies betrifft alle sechs Klärwerke, welche von den Berliner Wasserbetrieben (BWB) betrieben werden. Die vorliegende Studie diskutiert verschiedene Möglichkeiten der Phosphorrückgewinnung mit Blick auf die Vorgaben der AbfKlärV, die Wirtschaftlichkeit der verschiedenen Ansätze und dient den BWB als Konzeptpapier für eine weitergehende Planung Ihrer Strategie zur P-Rückgewinnung.
Konzepte zur Phosphor-Rückgewinnung und -Recycling aus Klärschlämmen und Klärschlammverbrennungsaschen für Berlin und Umgebung (bePhor)