Im Rahmen des Projekts „Die Zukunft der Wasserversorgung in der Metropolregion Berlin-Brandenburg“ wurden in zwei Workshops mit beteiligten Fachleuten der Trinkwasserversorgung aus Berlin, Brandenburg und dem Kompetenzzentrum Wasser Berlin vier Versorgungsoptionen diskutiert: die Entsalzung von Ostseewasser und Ferntransport, die Fernversorgung aus Talsperren, die Überleitung von Wasser aus anderen Flusseinzugsgebieten sowie regionale und lokale Maßnahmen. Ziel war es, für die ersten drei großen Optionen die Machbarkeit anhand von zehn Kriterien, darunter Mengenverfügbarkeit, Wasserqualität, Machbarkeit, Kosten und Resilienz, aus Sicht der Wasserversorgungsunternehmen einzuschätzen und zu bewerten. Aufgrund einer Vielzahl an kleineren regionalen und lokalen Maßnahmenoptionen wurden diese separat diskutiert, aber nicht anhand der gleichen Kriterien bewertet. Darüber hinaus wurden im Rahmen der Workshops zahlreiche Fragen gesammelt, die aus Sicht der Wasserversorgungsunternehmen vor einer Umsetzung der diskutierten Wasserversorgungsoptionen zu klären wären.
Die Ergebnisse zeigen, dass die Überleitung von Wasser aus anderen Einzugsgebieten als vergleichsweise am ehesten machbar bewertet wurde, während die Fernversorgung aus Talsperren sowie die Entsalzung von Ostseewasser aufgrund hoher Investitions- und Betriebskosten, aufwändiger Infrastrukturmaßnahmen und längerer Realisierungszeiträume überwiegend kritisch beurteilt wurden. Regionale und lokale Maßnahmen wurden als realisierbare Einzelmaßnahmen eingeschätzt, konnten mangels detaillierter Ausarbeitung jedoch nicht abschließend bewertet werden. Insgesamt ergab sich, dass keine Einzelmaßnahme im regionalen oder lokalen Maßstab für sich ausreicht, um die künftigen Versorgungsherausforderungen der Metropolregion Berlin-Brandenburg zu bewältigen, sondern ein kombiniertes Vorgehen erforderlich ist. Die gesammelten Fragen der Wasserversorgungsunternehmen umfassten sowohl allgemeine als auch spezifische Aspekte und konzentrierten sich insbesondere auf Themen wie Finanzierung und Gebührenfähigkeit, rechtliche Genehmigungen und Zuständigkeiten, technische Umsetzung und Betrieb der Infrastruktur sowie die soziale Akzeptanz und Beteiligung der betroffenen Bevölkerung.